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Rücksicht auf Landwirtschaft nehmen

Frühlingszeit heisst Vegetationszeit. Das Kulturland verwandelt sich in prächtige, grüne Wiesen. Das sieht nicht nur schön aus, es ist auch die Nahrungsgrundlage für Nutztiere und damit von existenzieller Bedeutung für die Landwirtschaft.

Darum geniesst das Kulturland einen besonderen Schutz, welcher sogar gesetzlich festgehalten ist.Die Gemeinde Davos weist alle Einheimischen und Gäste auf das geltende Gesetz über die öffentliche Ruhe und Ordnung hin. Für die Flurordnung sind insbesondere Artikel 20 bis 22 relevant: In der Zeit vom 10. Mai bis 1. Oktober ist es verboten, Kulturland, offene fremde Grundstücke oder private Fusswege zu betreten bzw. zu befahren. Wer sich nicht daran hält, muss Schäden – auch ausserhalb dieser Zeit – entschädigen. Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts oder mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Grundeigentümers. Ansonsten drohen Bussen, Schadenersatz und Wiederherstellungskosten. Für Tierhalter, deren Tiere während der Zeit vom 10. Mai bis 1. Oktober fremdes Eigentum betreten und dadurch Schaden anrichten, gilt die vorstehende Bestimmung sinngemäss. Obst, Feldfrüchte oder andere Pflanzungen auf privaten Grundstücken und in öffentlichen Anlagen zu entwenden oder zu beschädigen, ist ebenfalls untersagt.

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