Die Vorgaben in Bezug auf die Förderung sportlicher Veranstaltungen, respektive für die Zusage von Beiträgen aus dem Sportfonds der Sportkommission sind im Landschaftsgesetz über die Förderung sportlicher Veranstaltungen und Anlagen aufgeführt (DRB 24, Abschnitt I bis III).
Die Unterstützung durch die Sportkommission ist in allen Drucksachen der Veranstaltung als Sponsoring der Destination Davos Klosters aufzuführen.