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Strengere Regeln für Vermittlungsplattformen

Publiziert : 06. November 2025

Davosersee Winter

Grundsätzlich muss jede in Davos übernachtende Person die Gästetaxe bezahlen. Aufgrund von Missbräuchen bei Vermittlungsplattformen wie Airbnb wurde das entsprechende Gesetz verschärft.

Die Tourismusdestination und die Gemeinde Davos stellen bei digitalen Vermittlungsplattformen vermehrt Missbräuche bezüglich der Gästetaxen fest. Teilweise werden taxpflichtige Übernachtungen nicht korrekt abgerechnet. In den vergangenen Jahren wurde die Praxis darum bereits verschärft, indem Lücken in den Bestimmungen zum Gästetaxengesetz geschlossen und eine Identifikationspflicht eingeführt wurde.

Bussen bis zu 10'000 Franken
Beherberger müssen vor der ersten taxpflichtigen Übernachtung eine Registrierungsnummer bei der Tourismusdestination beantragen. Bei Werbemassnahmen – zum Beispiel beim Aufschalten der Wohnung auf einer Vermittlungsplattform – muss immer entweder die vollständige Adresse oder die Registrierungsnummer ersichtlich sein. Zuwiderhandlungen können mit Bussen bis zu 10'000 Franken geahndet werden. Bei Gewinnsucht kann die Busse sogar noch höher ausfallen.

Vermittlungsplattformen in der Pflicht
Seit dem Herbst 2025 gelten auch für die Vermittler von taxpflichtigen Unterkünften schärfere Regeln. Die Vermittlungsplattformen müssen sicherstellen, dass bei allen Buchungsmöglichkeiten, Inseraten und weiteren Werbemassnahmen stets entweder die vollständige Adresse oder die Registrierungsnummer des Beherbergers ersichtlich ist. Damit können die Gästetaxen effizienter abgerechnet und Zuwiderhandlungen verfolgt werden. Die Gemeinde Davos und die Tourismusdestination sind zuversichtlich, dass damit die Anzahl der Missbräuche gesenkt werden kann.

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