Bitte informieren Sie Gäste über die geltenden Bestimmungen zum Schutz des Kulturlandes während der Vegetationszeit.
Vom 10. Mai bis 1. Oktober ist das Betreten und Befahren von Kulturland, offenen Grundstücken Dritter sowie privaten Fusswegen verboten. Die Wiesen dienen als wichtige Nahrungsgrundlage für die Landwirtschaft und stehen deshalb unter besonderem Schutz.
Bitte weisen Sie zudem darauf hin, dass das Beschädigen oder Entwenden von Pflanzen, Feldfrüchten und Gewächsen auf privaten Grundstücken und in öffentlichen Anlagen jederzeit untersagt ist.
Verstösse können mit Bussen und Schadenersatzforderungen geahndet werden. Die Gemeinde Davos dankt für die Zusammenarbeit.