Davos Klosters LogoSports Unlimited Logo

Neue Konditionen zur ÖV-Nutzung mit Gästekarte und Bergbahn-Billett

Gästekarten und Bergbahn-Billette gelten auch in der kommenden Wintersaison als ÖV-Ticket. Damit sie den aktuellen gesetzlichen Grundlagen entsprechen, wurden die Bestimmungen jedoch angepasst. Basis für die neue Regelung stellen die 2023 eingeführten Tarifverbunde von Davos und Klosters dar. Die Davos Klosters Premium und Private Card wird ab 1.1.2025 in den beiden Gemeinden Davos und Klosters unterschiedliche Geltungsbereiche haben.

Im Zuge der im Dezember letzten Jahres eingeführten Tarifverbunde von RhB, Ortsbussen und PostAuto wurde der Geltungsbereich der Gästekarten den neuen Zonenplänen angepasst. Gäste mit Ferienadresse in Davos verkehren ab 1.1.2025 gratis zwischen Laret und Glaris. Gäste in den Aussenfraktionen (Dischma, Sertig, Clavadel, Monstein, Wiesen) können wie bisher kostenlos den Bus und die Bahn ins Zentrum benützen. Gäste aus Klosters sind mit der Gästekarte zur Nutzung aller Linien in Saas und Klosters sowie zur Fahrt mit der RhB bis Davos Platz berechtigt. Für Hunde muss neu kein zusätzliches ÖV-Ticket mehr gelöst werden, sie sind automatisch in der Gästekarte ihres Besitzers oder ihrer Besitzerin inkludiert. Auch in den Bergbahnen fahren Hunde gratis mit.

Vergünstigte Jahresabos für Einheimische
Bergbahnbillette können ab Start der neuen Saison innerhalb des Tarifverbunds Davos für die An- und Rückreise zu den Talstationen (inkl. Pischabahn) verwendet werden. In Klosters gilt das Bergbahnbillett nur für Einheimische für den ÖV. Da Bergbahn-Tickets und -Abos zudem nur in Ausübung des Wintersportes als ÖV-Billett gelten, weisen die beiden Gemeinden auf die stark reduzierten Jahres- und Halbjahresabos des TVD und TVK (Tarifverbund Davos und Tarifverbund Klosters) hin. So erhalten Davoser Einheimische für 250 statt 873 Franken ein ganzes Jahr freie Fahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des TVD, Klosterser Einheimische zahlen 150 anstatt 873 Franken für den TVK. Informationen und Verkauf auf: Invia.ch

Datengrundlagen aktualisieren
Die geplante Regelung stellt für die involvierten Partner eine Übergangslösung dar. Im kommenden Jahr soll die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und davon die Abgeltungskosten und Verteilschlüssel neu eruiert werden. Das legt eine fundierte Basis für eine langfristige Lösung, die einheitlich für das Gebiet der gesamten Destination (Davos und Klosters) gelten soll.

Die neuen Bestimmungen im Detail. Tarifzonenplan (gültig ab Fahrplanwechsel am 15.12.24) auf dem Beiblatt.    

Premium und Private Card Davos und Klosters ab 1.1.2025

  • In Davos, Dischma, Clavadel, Sertig, Wiesen, Monstein berechtigt die Gästekarte ab 01.01.2025 für die Fahrt in den Zonen von Davos 400, 410, 420 (VBD, PostAuto und RhB / 2. Klasse). Für Gäste mit Ferienadresse in den Seitentälern ist der ÖV wie bisher inkludiert.
  • In Klosters und Saas berechtigt die Gästekarte ab 01.01.2025 für die Fahrt in den Zonen 200/210 (PostAuto und RhB) sowie auf der RhB-Strecke Klosters bis Davos Platz (2. Klasse).

ÖV mit gültigem Bergbahnticket oder Abo der Davoser Bergbahnen ab Saisonstart     

  • Geltungsbereich (2. Klasse): Tarifverbund Davos Zonen 400, 410, 420, 430 (Davos Laret bis Davos Glaris mit Pischabahn) auf VBD, PostAuto und RhB (in Ausübung des Wintersports)
  • Kein ÖV in den Zonen des Tarifverbund Klosters 

ÖV mit gültigem Bergbahnabo für Einheimische Klosters ab Saisonstart

  • Geltungsbereich (2. Klasse): Tarifverbund Klosters Zonen 210/211 (Saas – Klosters Platz) sowie die RhB-Strecke bis Davos Platz (in Ausübung des Wintersports)
  • Hinweis: Ein gültiger Einheimischen-Ausweis der Gemeinde Klosters muss bei der Kontrolle vorgewiesen werden.
     
Teilen mit:
Mit Live Chat können Sie uns direkt schreiben
Wir sind via WhatsApp erreichbar!
1.

Legen Sie für unsere Rufnummer
+41 81 415 21 88 einen Kontakt an.

2.

Schreiben Sie Ihre Frage direkt per WhatsApp.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne während der Öffnungszeiten des Informationsbüros .

Planen und Buchen